kosten

Das Erstgespräch in unseren Räumlichkeiten ist kostenlos und unverbindlich.

Dabei sind seriöse Vorhersagen bezüglich der voraussichtlichen Kosten sowie auch hinsichtlich der Dauer der Arbeiten oftmals nicht möglich. Bei unseren diesbezüglichen Angaben handelt es sich deshalb immer um Schätzungen, deren Qualität im Wesentlichen von den uns von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten bzw. Informationen und zudem natürlich auch vom tatsächlichen Verhalten der Zielperson/en und sonstiger Beteiligter abhängt.

Um die Kosten für Sie trotzdem überschaubar und kalkulierbar zu halten, können Sie bei Bedarf in Abstimmung mit uns eine Kostenobergrenze für den gesamten Auftrag oder aber auch nur für einzelne Arbeitsschritte vereinbaren.

Unsere Kosten ergeben sich letztendlich aus dem tatsächlichen Aufwand für die komplette Auftragsbearbeitung. Der Personalaufwand wird dabei nach Stunden, im Viertelstundentakt, verrechnet. Um Ihre Kosten dabei so gering wie möglich zu halten, sind wir darauf bedacht, jeden Einsatz soweit möglich nur mit dem sinnvollerweise unbedingt notwendigen Personalaufwand auszuführen. Für eingesetzte Fahrzeuge verrechnen wir Beistellungskosten pro Stunde sowie Kilometergeld. Allenfalls anfallende Spesen und sonstige Auslagen werden in tatsächlich aufgelaufener Höhe in Rechnung gestellt.

Verrechnungsbasis ist dabei unser Gewebestandort Linz, oder wenn für Sie kostengünstiger, der Standort Wels. In Ausnahmefällen kann auch ein fiktiver Ausgangspunkt als Verrechnungsbasis vereinbart werden.

Der angebotene Stundensatz sollte nicht der alles entscheidende Faktor bei der Wahl des Detektivbüros sein, da dieser für sich alleine nichts über die tatsächlich anfallenden Gesamtkosten aussagt. Entscheidend ist letztendlich, ob der Detektiv das entsprechende Wissen und die notwendige Erfahrung sowie die benötigten Ressourcen bieten und auch erfolgreich umsetzen kann.

Ersatz von Detektivkosten

Nachdem Sie unsere Rechnung bezahlt haben, haben Sie die Möglichkeit, dass Sie vom Verursacher bzw. der Verursacherin Schadenersatz - die notwendigen aufgelaufenen Detektivkosten - z.B.gemäß § 1295 ABGB zurückfordern.


Überzeugen Sie sich einfach selbst von der Qualität unserer Leistungen.