kosten

Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.

Dafür stehen Ihnen drei Wege zur Verfügung

1. Kostenlose telefonische Erstberatung – auch per Messenger wie z.B. WhatsApp.✆ +43 660 / 234 234 0
2. Schriftliche Kontaktaufnahme per Mail unter ✉ office@rameseder.at
3. Beratung vor Ort in ganz Österreich.
Gerne berate ich Sie vor Ort bei Ihnen im Unternehmen, bei Ihnen zuhause, oder auch an jedem sonstigen geeigneten Ort, z.B. Kaffeehaus ect.. Auch ein solches erstes persönliches Treffen ist für Sie grundsätzlich kostenlos.
Wenn Sie aber unentschuldigt nicht zum Treffen erscheinen bzw. dieser Termin aus Ihrem Verschulden nicht zustande kommt, verrechne ich Ihnen dafür als Aufwandentschädigung eine Pauschalkostenersatz in Höhe von EUR 180,00 inkl. 20% MWSt..

Dabei sind seriöse Vorhersagen bezüglich der voraussichtlichen Kosten sowie auch hinsichtlich der Dauer der Arbeiten oftmals nicht möglich. Bei unseren diesbezüglichen Angaben handelt es sich deshalb immer um Schätzungen, deren Qualität im Wesentlichen von den uns von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten bzw. Informationen und zudem natürlich auch vom tatsächlichen Verhalten der Zielperson/en und sonstiger Beteiligter abhängt.

Um die Kosten für Sie trotzdem überschaubar und kalkulierbar zu halten, können Sie bei Bedarf in Abstimmung mit uns eine Kostenobergrenze für den gesamten Auftrag oder aber auch nur für einzelne Arbeitsschritte vereinbaren.

Unsere Kosten ergeben sich letztendlich aus dem tatsächlichen Aufwand für die komplette Auftragsbearbeitung. Der Personalaufwand wird dabei nach Stunden, im Viertelstundentakt, verrechnet. Um Ihre Kosten dabei so gering wie möglich zu halten, sind wir darauf bedacht, jeden Einsatz soweit möglich nur mit dem sinnvollerweise unbedingt notwendigen Personalaufwand auszuführen. Für eingesetzte Fahrzeuge verrechnen wir Beistellungskosten pro Stunde sowie Kilometergeld. Allenfalls anfallende Spesen und sonstige Auslagen werden in tatsächlich aufgelaufener Höhe in Rechnung gestellt.

Verrechnungsbasis ist dabei unser Gewebestandort Linz. In bestimmten Fällen kann davon abweichend auch jeder sonstige Standort in Österreich – z.B. Bahnhof 5020 Salzburg - etc, als Verrechnungsbasis vereinbart werden.

Der angebotene Stundensatz sollte nicht der alles entscheidende Faktor bei der Wahl des Detektivbüros sein, da dieser für sich alleine nichts über die tatsächlich anfallenden Gesamtkosten aussagt. Entscheidend ist letztendlich, ob der Detektiv das entsprechende Wissen und die notwendige Erfahrung sowie die benötigten Ressourcen bieten und diese auch erfolgreich umsetzen kann.

Ersatz von Detektivkosten

Wenn die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind, können Sie nach Bezahlung unserer Rechnung(en) diese Kosten vom Verursacher bzw. der Verursacherin zurückfordern. Zur Durchsetzung dieser Ansprüche empfehlen wir die Beiziehung eines Rechtsanwaltes bzw. einer Rechtsanwältin.


Überzeugen Sie sich einfach selbst von der Qualität unserer Leistungen.